Aufzeichnung
Aufzeichnung: Wissen kompakt: Doppelte Haushaltsführung – Update
Die Berücksichtigung der Aufwendungen im Zusammenhang mit einer
beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung spielt beim
Arbeitgeberersatz und beim Werbungskostenabzug eine große Rolle. Dreh- und
Angelscheibe ist die Prüfung, ob eine berufliche Veranlassung vorliegt. Eine
doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des
Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält
(Hauptwohnung) und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt
(Zweitwohnung). Zu berücksichtigende Aufwendungen sind die Fahrtkosten für
Familienheimfahrten, Verpflegungsmehraufwendungen sowie
die Übernachtungskosten vor Ort.
Die Rechtsprechung hat sich inzwischen weiterentwickelt. So sind jüngst eine Reihe von BFH-Urteilen ergangen bzw. weitere Klarheit wird durch noch anhängige Revisionsverfahren erwartet. Betroffen sind Brennpunkte wie z.B. die Frage der erforderlichen finanziellen Beteiligung an der Haushaltsführung, Berücksichtigung von Unterkunftskosten im Inland bzw. Ausland, Entfernungen zwischen den Wohnungen, Berücksichtigung von Stellplatzkosten oder der Zweitwohnungsteuer.
Die Rechtsprechung hat sich inzwischen weiterentwickelt. So sind jüngst eine Reihe von BFH-Urteilen ergangen bzw. weitere Klarheit wird durch noch anhängige Revisionsverfahren erwartet. Betroffen sind Brennpunkte wie z.B. die Frage der erforderlichen finanziellen Beteiligung an der Haushaltsführung, Berücksichtigung von Unterkunftskosten im Inland bzw. Ausland, Entfernungen zwischen den Wohnungen, Berücksichtigung von Stellplatzkosten oder der Zweitwohnungsteuer.
Dauer der Aufzeichnung: 45 Minuten
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