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Aufzeichnung: Wissen kompakt: Doppelte Haushaltsführung – Update

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Videodauer: ca. 45 Minuten

Die Berücksichtigung der Aufwendungen im Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung spielt beim Arbeitgeberersatz und beim Werbungskostenabzug eine große Rolle. Dreh- und Angelscheibe ist die Prüfung, ob eine berufliche Veranlassung vorliegt. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält (Hauptwohnung) und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt (Zweitwohnung). Zu berücksichtigende Aufwendungen sind die Fahrtkosten für Familienheimfahrten, Verpflegungsmehraufwendungen sowie die Übernachtungskosten vor Ort.

Die Rechtsprechung hat sich inzwischen weiterentwickelt. So sind jüngst eine Reihe von BFH-Urteilen ergangen bzw. weitere Klarheit wird durch noch anhängige Revisionsverfahren erwartet. Betroffen sind Brennpunkte wie z.B. die Frage der erforderlichen finanziellen Beteiligung an der Haushaltsführung, Berücksichtigung von Unterkunftskosten im Inland bzw. Ausland, Entfernungen zwischen den Wohnungen, Berücksichtigung von Stellplatzkosten oder der Zweitwohnungsteuer.

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