Aufzeichnung
Aufzeichnung: Verpassen Sie nicht den Zug: E-Rechnungspflicht und Ihre Chancen
Im März 2024 hat der Bundesrat mit dem Wachstumschancengesetz die
Einführung der E-Rechnung in Deutschland beschlossen. Betroffene Unternehmen
müssen bereits ab Januar 2025 empfangsbereit sein, für die
obligatorische Abrechnung mittels E-Rechnung gilt immerhin eine 2-jährige
Übergangsfrist. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die E-Rechnung die
Digitalisierung der Wirtschaft vorantreiben und zur Eindämmung des
Umsatzsteuerbetrugs beitragen. Aus Sicht der Berater und Anwender bestehen
schon vor der Einführung diverse Fragen steuerlicher und technischer
Natur.
Dauer der Aufzeichnung ca. 90 Minuten
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