Aufzeichnung
Aufzeichnung: Umsatzsteuer 2022/2023
Zum 1.10.2022 und 1.1.2023 treten aufgrund von gesetzlichen
Neuregelungen wichtige Änderungen in Kraft: Die Lieferung von Gas über das
Erdgasnetz sowie die Lieferung von Fernwärme wird für einen befristeten
Zeitraum vom 1.10.2022 – 31.3.2024 ermäßigt besteuert. Der
Durchschnittssatz für Land- und Forstwirte wird von 9,5 % auf 9,0 %
gesenkt. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Restaurant-
und Verpflegungsdienstleistungen ist um ein weiteres Jahr bis
zum 31.12.2023 verlängert worden. Von erheblicher praktischer
Auswirkung ist, dass die Lieferung einer Photovoltaikanlage bis zu einer Größe
von 30 kw (peak) an den Betreiber der Anlage nicht mehr
umsatzbesteuert wird.
Dauer der Aufzeichnung: 3,5 Stunden
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