Aufzeichnung
Aufzeichnung: Steueroptimierung durch die Immobilien-GmbH
Wohl jeder Steuerberater hat Mandanten, die über ein mehr oder weniger
umfangreiches Immobilienvermögen verfügen. Zumeist werden die Immobilien
im Laufe der Jahre sukzessive erworben und schlicht als Einzelobjekte
im Privatvermögen gehalten.
Das Seminar soll daher zeigen, welche vorteilhaften Gestaltungsmöglichkeiten sich bieten, wenn Immobilienvermögen in einer GmbH zusammengefasst wird. Ein besonderer Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Darstellung von steuerartübergreifenden Gestaltungsmöglichkeiten (insbesondere ESt/KSt/GewSt, GrESt und ErbSt). Hierbei werden auch die jeweiligen Vor- und Nachteile der Immobilien-GmbH gegenüber vermögensverwaltenden oder gewerblich geprägten Personengesellschaften näher dargestellt.
Durch Inanspruchnahme der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung können laufende Mieteinkünfte und Veräußerungsgewinne „gewerbesteuerfrei“ vereinnahmt werden, so dass die Gesamtsteuerbelastung der Immobilien-GmbH bei knapp 16% liegt. Durch eine Holding-Struktur kann die Steuerbelastung für Veräußerungsgewinne auf unter 2% gesenkt werden.
Im Bereich der Grunderwerbsteuer lassen sich Steuerbelastungen durch entsprechende Gestaltungen vermeiden oder zumindest verringern. In diesem Zusammenhang werden auch die am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Änderungen des GrEStG zur Einschränkung von „Share Deals“ sowie die aktuellen Entwicklungen bei der Konzernklausel (§ 6a GrEStG) dargestellt.
Das Seminar soll daher zeigen, welche vorteilhaften Gestaltungsmöglichkeiten sich bieten, wenn Immobilienvermögen in einer GmbH zusammengefasst wird. Ein besonderer Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Darstellung von steuerartübergreifenden Gestaltungsmöglichkeiten (insbesondere ESt/KSt/GewSt, GrESt und ErbSt). Hierbei werden auch die jeweiligen Vor- und Nachteile der Immobilien-GmbH gegenüber vermögensverwaltenden oder gewerblich geprägten Personengesellschaften näher dargestellt.
Durch Inanspruchnahme der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung können laufende Mieteinkünfte und Veräußerungsgewinne „gewerbesteuerfrei“ vereinnahmt werden, so dass die Gesamtsteuerbelastung der Immobilien-GmbH bei knapp 16% liegt. Durch eine Holding-Struktur kann die Steuerbelastung für Veräußerungsgewinne auf unter 2% gesenkt werden.
Im Bereich der Grunderwerbsteuer lassen sich Steuerbelastungen durch entsprechende Gestaltungen vermeiden oder zumindest verringern. In diesem Zusammenhang werden auch die am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Änderungen des GrEStG zur Einschränkung von „Share Deals“ sowie die aktuellen Entwicklungen bei der Konzernklausel (§ 6a GrEStG) dargestellt.
Dauer der Aufzeichnung: 3,5 Stunden
Nach dem Kauf der Aufzeichnung können Sie die komplette
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der ersten Seite der Seminarunterlage.