Aufzeichnung

Aufzeichnung: Steuerermäßigung für energetische Wohngebäudesanierung nach § 35c EStG - Den steigenden Energiepreisen trotzen

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Seit 2020 besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, eine neue beachtliche Steuerermäßigung nach §  35c EStG in Anspruch zu nehmen. Unter den Voraussetzungen des § 35c EStG wird die energetische  Wohngebäudesanierung gefördert. Insgesamt können 20 % der  Gesamtaufwendungen  (!) für bestimmte Sanierungsmaßnahmen steuermindernd  berücksichtigt werden. Eine Steuerermäßigung  kann u. a. für Dach- oder Fassadensanierungen, die   Erneuerung der  Heizungsanlage  oder auch für den Austausch von Fenstern in Anspruch genommen werden. Dies ist in Anbetracht der immer weiter steigenden Energiepreise eine  erstklassige  Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen  durchzuführen und diese in der  Folge mit einer Steuerermäßigung zu  begünstigen. Hierbei gilt  es aus Sicht der Beraterschaft, die einzelnen Voraussetzungen des § 35c EStG im Auge zu behalten und einen Überblick über  die weiteren Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der Steuerermäßigung zu  wahren.

Ziel des Seminares / Skriptes ist ein rechtssicherer Umgang mit der Steuerermäßigung nach §  35c  EStG. Sie sollen in der Lage sein, Ihre Mandanten bestmöglich über die  steuerlichen Vorteile für kostspielige Sanierungsmaßnahmen zu beraten. Nützliche Hinweise zu den veröffentlichten Verwaltungsanweisungen, Verordnungen und Musterbescheinigungen runden dieses Seminar ab.

Nach dem Kauf der Aufzeichnung können Sie die komplette Seminarunterlage herunterladen. Sie finden den Link zur Aufzeichnung auf der ersten Seite der Seminarunterlage.
Einzelpreis 120,00 €