Aufzeichnung
Aufzeichnung: Grundsteuerreform unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft
Das BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgetragen, die Wertermittlung
für Zwecke der Grundsteuer bis zum 31.12.2019 neu zu regeln. Das
Grundsteuerreformgesetz sieht demgemäß eine Neubewertung der über
35 Millionen wirtschaftlichen Einheiten in
Deutschland auf den 1.1.2022 und eine Neufestsetzung
der Grundsteuer auf der Grundlage der neuen Grundsteuerwerte
auf den 1.1.2025 vor. Erfasst werden von der Neuregelung
nicht nur die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens, sondern
auch die wirtschaftlichen Einheiten der Land- und
Forstwirtschaft.
Im Seminar / Skript werden im Schwerpunkt die Bewertungsregeln für die Land- und Forstwirtschaft unter Berücksichtigung der neuen Anwendungserlasse und Vordrucke gemäß dem Bundesmodell vorgestellt. Soweit einzelne Bundesländer von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und landesspezifische Sonderregelungen getroffen haben, werden diese thematisch einbezogen. Anders als bei der Bewertung des Grundvermögens sind für die Bewertung der Land- und Forstwirtschaft allerdings nur wenige vom Bundesmodell abweichende länderspezifische Regelungen getroffen worden.
Im Seminar / Skript werden im Schwerpunkt die Bewertungsregeln für die Land- und Forstwirtschaft unter Berücksichtigung der neuen Anwendungserlasse und Vordrucke gemäß dem Bundesmodell vorgestellt. Soweit einzelne Bundesländer von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und landesspezifische Sonderregelungen getroffen haben, werden diese thematisch einbezogen. Anders als bei der Bewertung des Grundvermögens sind für die Bewertung der Land- und Forstwirtschaft allerdings nur wenige vom Bundesmodell abweichende länderspezifische Regelungen getroffen worden.
Dauer der Aufzeichnung: 3,5 Stunden
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