Aufzeichnung
Aufzeichnung: Fälligkeitsdefinition und Verbundunternehmen bei den Schlussrechnungen – Neue Herausforderungen bei der Überbrückungshilfe?
Nachdem die Schlussabrechnungen im Paket 1 für die Überbrückungshilfe
I bis III, sowie für die November-/Dezemberhilfe mittlerweile seit
einiger Zeit möglich sind, haben sich in der Praxis
viele Einzelfragen ergeben, die den Berufsstand beschäftigen.
Insbesondere die Fälligkeitsdefinition laut FAQ´s, sowie das breite
Themenfeld der Verbundunternehmen scheint von den Bewilligungsstellen bei
den Schlussabrechnungen intensiv geprüft zu werden und stellt die
Kanzleien vor Herausforderungen. Hinzu kommt, dass noch im November 2022 die
Freischaltung des Pakets 2 zur Schlussabrechnung der
Überbrückungshilfe III plus und IV erwartet wird und die Beraterinnen
und Berater sich daher auch mit den hierzu veröffentlichten FAQ´s
vertraut machen müssen. Das Seminar wird daher ausgewählte
Problemstellungen zur Schlussrechnung im Paket 1
beleuchten und dabei insbesondere auf die Fälligkeitsproblematik
und die Verbundunternehmen eingehen. Soweit bis zum Seminartermin
Informationen zur Schlussrechnung des Pakets 2 vorliegen, werden diese
selbstverständlich ebenfalls vorgestellt, so dass die Kanzleien mit
dem aktuellen Wissensstand zu den Schlussrechnungen versorgt
sind.
Wichtiger Hinweis:
Grundlagenwissen zur Überbrückungshilfe I bis IV und November-/Dezemberhilfe wird für das Seminar vorausgesetzt.
Wichtiger Hinweis:
Grundlagenwissen zur Überbrückungshilfe I bis IV und November-/Dezemberhilfe wird für das Seminar vorausgesetzt.
Dauer der Aufzeichnung: 1,5 Stunden
Nach dem Kauf der Aufzeichnung können Sie die komplette
Seminarunterlage herunterladen. Sie finden den Link zur Aufzeichnung auf
der ersten Seite der Seminarunterlage.