Aufzeichnung
Aufzeichnung: Erneute Fristverlängerung – Schlussrechnungen nun bis 31.08.2023 möglich
Nach langem Ringen wurde die Frist zur Einreichung einer Schlussrechnung in
der Überbrückungshilfe, sowie der November-/Dezemberhilfe erneut verlängert.
Neuer Termin ist nun der 31.08.2023. Dies kommt vielen Kolleginnen und Kollegen
sehr entgegen, sind doch viele mittlerweile die Kapazitäten in den Kanzleien
zur Bearbeitung der Schlussrechnungen arg strapaziert.
Leider erscheinen weiterhin viele Probleme ungeklärt. Neben unklaren Begrifflichkeiten stellt insbesondere das Thema der verbundenen Unternehmen sowie die Frage der Zuordnung der Fixkosten nach dem Fälligkeitsbegriff die Kanzleien vor Probleme. Da die Hilfen zudem nur auf Basis des europäischen Beihilferechts gewährt werden können, müssen sich die Kanzleien auch mit diesem Thema beschäftigen, was zu weiterer Verunsicherung führt.
Das Seminar wird daher sowohl auf die Grundlagen der Schlussrechnungen als auch auf ausgewählte Problemstellungen zur Schlussrechnung eingehen und im Wesentlichen inhaltsgleich mit den Themen des letzten Seminars zu diesem Thema sein. Änderungen in den FAQ werden aber selbstverständlich bis Seminarbeginn berücksichtigt.
Leider erscheinen weiterhin viele Probleme ungeklärt. Neben unklaren Begrifflichkeiten stellt insbesondere das Thema der verbundenen Unternehmen sowie die Frage der Zuordnung der Fixkosten nach dem Fälligkeitsbegriff die Kanzleien vor Probleme. Da die Hilfen zudem nur auf Basis des europäischen Beihilferechts gewährt werden können, müssen sich die Kanzleien auch mit diesem Thema beschäftigen, was zu weiterer Verunsicherung führt.
Das Seminar wird daher sowohl auf die Grundlagen der Schlussrechnungen als auch auf ausgewählte Problemstellungen zur Schlussrechnung eingehen und im Wesentlichen inhaltsgleich mit den Themen des letzten Seminars zu diesem Thema sein. Änderungen in den FAQ werden aber selbstverständlich bis Seminarbeginn berücksichtigt.
Dauer der Aufzeichnung: 1,5 Stunden
Bitte beachten Sie:
Besonders hervorgehoben werden soll aber an dieser Stelle, dass es im Seminar viel Platz für Ihre Fragen geben wird, sodass Sie von der Expertise des Dozenten bestmöglich profitieren können. Das Seminar richtet sich daher sowohl an diejenigen, die sich nun erstmalig mit der Schlussrechnung beschäftigen, als auch diejenigen, die bereits Erfahrungen hiermit sammeln konnten.
Wichtiger Hinweis:
Grundlagenwissen zur Überbrückungshilfe I bis IV und November-/Dezemberhilfe wird für das Seminar vorausgesetzt.