Aufzeichnung
Aufzeichnung: Die optimale Rechtsform
Heute stellt sich in vielen Fällen die Frage nach der
steueroptimalen Rechtsform von Unternehmen. Je nach der Höhe der
Gewerbesteuer-Hebesätze ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen. Bei
Kapitalgesellschaften muss neben der Steuerbelastung auf Gesellschaftsebene
zusätzlich im Falle einer Gewinnausschüttung die Einkommensbesteuerung für
den Gesellschafter berücksichtigt werden. Nachteile aus dieser
Doppelbesteuerung lassen sich durch die Vereinbarung angemessener Gehälter oder
andere schuldrechtliche Leistungsvergütungen an die Gesellschafter in
angemessener Höhe verringern. Demgegenüber fällt bei Personenunternehmen
regelmäßig die gleiche Steuerbelastung an, egal ob die Gewinne im
Unternehmen verblieben oder entnommen werden. Bei Personenunternehmen hat
zwar der Gesetzgeber im § 34 aEStG eine Tarifvergünstigung
für den nicht entnommenen Gewinn geschaffen. Diese erweist sich in der
Praxis aber vielfach nicht als sinnvoll. Für einen Aktienhandel im
größeren Umfang bleibt die Errichtung einer vermögensverwaltenden
Wertpapier GmbH überlegenswert.
Das Seminar will dem steuerlichen Berater eine Hilfestellung bieten
und mögliche Risiken aufzeigen. So werden vom Referenten in einem
Überblick anhand verschiedener Kriterien u.a. die Vor- und Nachteile der
GmbH gegenüber einer Personengesellschaft sowie die Vorteile einer
Betriebsaufspaltung oder einer stillen Gesellschaft dargestellt.
Weitere Schwerpunkte des Seminars sind die Gestaltung
von Unternehmensverkäufen und –käufen bei einer GmbH auch bei einer
hohen Fremdfinanzierung sowie die steuerlichen Risiken bei einer
Verlust-GmbH insbesondere durch eine schädliche Anteilsübertragung. Beim
Unternehmenskauf bestehen weitere Risiken sowohl aus dem
Umwandlungssteuerrecht als auch aus anderen Gründen. Diese erfordern die
volle Aufmerksamkeit des steuerlichen Beraters. Im Rahmen
eines Unternehmensverkaufs müssen regelmäßig Pensionsverpflichtungen
gegenüber dem veräußernden Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH
„entsorgt“ werden.
Ferner bleibt zu überlegen, ob der erwerbende Gesellschafter neben
den Anteilen an einer Verlust-GmbH zusätzlich noch bestehende
wertgeminderte Darlehnsforderungen des Veräußerers ggf. im Wege eines
Besserungsanspruchs nach einem Forderungsverzicht erwirbt. Bei der
Verschmelzung von Gewinn- und Verlustunternehmen ist zu achten, dass der
steuerliche Verlustabzug nicht verloren geht.
Den Abschluss bilden praxisrelevante Fragen aus der Beendigung
einer Betriebsaufspaltung. So muss insbesondere das
zwangsweise Aufdecken von stillen Reserven vermieden werden.
Dauer der Aufzeichnung: 3,5 Stunden