Stand: 09/2022
• Abgrenzung Gewinnvorab/Gewinnvorweg bzw. Vergütung, insbesondere die
ertragsteuerliche Behandlung von Geschäftsführerleistungen im Rahmen einer
typischen GmbH & Co KG
• Umsatzsteuerliche Abgrenzung der nicht
steuerbaren Gesellschafterbeiträge von Leistungen im Leistungsaustauch unter
dem Gesichtspunkt der Finalität.