Präsenz
Steuerermäßigung für energetische Wohngebäudesanierung nach § 35c EStG - Den steigenden Energiepreisen trotzen
Seit 2020 besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, eine neue beachtliche
Steuerermäßigung nach § 35c EStG in Anspruch zu nehmen. Unter den
Voraussetzungen des § 35c EStG wird die energetische Wohngebäudesanierung
gefördert. Insgesamt können 20 % der Gesamtaufwendungen (!) für bestimmte
Sanierungsmaßnahmen steuermindernd berücksichtigt werden. Eine Steuerermäßigung
kann u. a. für Dach- oder Fassadensanierungen, die Erneuerung der Heizungsanlage
oder auch für den Austausch von Fenstern in Anspruch genommen werden. Dies ist
in Anbetracht der immer weiter steigenden Energiepreise eine erstklassige
Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und diese in der Folge mit einer
Steuerermäßigung zu begünstigen. Hierbei gilt es aus Sicht der Beraterschaft,
die einzelnen Voraussetzungen des § 35c EStG im Auge zu behalten und einen
Überblick über die weiteren Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der
Steuerermäßigung zu wahren.
Ziel des Seminares ist ein rechtssicherer Umgang mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Sie sollen in der Lage sein, Ihre Mandanten bestmöglich über die steuerlichen Vorteile für kostspielige Sanierungsmaßnahmen zu beraten. Nützliche Hinweise zu den veröffentlichten Verwaltungsanweisungen, Verordnungen und Musterbescheinigungen runden dieses Seminar ab.
Ziel des Seminares ist ein rechtssicherer Umgang mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Sie sollen in der Lage sein, Ihre Mandanten bestmöglich über die steuerlichen Vorteile für kostspielige Sanierungsmaßnahmen zu beraten. Nützliche Hinweise zu den veröffentlichten Verwaltungsanweisungen, Verordnungen und Musterbescheinigungen runden dieses Seminar ab.