Skript
Skript: Umsatzsteuer 2022/2023
Zum 1.10.2022 und 1.1.2023 treten aufgrund von gesetzlichen Neuregelungen
wichtige Änderungen in Kraft: Die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz sowie
die Lieferung von Fernwärme wird für einen befristeten Zeitraum vom 1.10.2022
– 31.3.2024 ermäßigt besteuert. Der Durchschnittssatz für Land- und
Forstwirte wird von 9,5 % auf 9,0 % gesenkt. Die Anwendung des ermäßigten
Steuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ist um ein
weiteres Jahr bis zum 31.12.2023 verlängert worden. Von erheblicher
praktischer Auswirkung ist, dass die Lieferung einer Photovoltaikanlage bis
zu einer Größe von 30 kw (peak) an den Betreiber der Anlage nicht mehr
umsatzbesteuert wird.