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Praxisrelevante Fallgestaltungen zur Umsatzsteuer über die Grenze

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Es existieren kaum noch Unternehmen, die nicht am grenzüberschreitenden Handel teilnehmen. Die Umsatzsteuer sollte eigentlich EU-weit harmonisiert sein. Unterschiedliche Interpretationen und Rechtsanwendungen, nationale Besonderheiten und durch die Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgeübte Wahlrechte führen allerdings in der Praxis zu erheblichen Rechtsunsicherheiten. In der jüngeren Vergangenheit gab es für grenzüberschreitende Sachverhalte einige wichtige Änderungen: Zum 1.1.2020 sind die Voraussetzungen für innergemeinschaftliche Lieferungen verschärft, die Reihengeschäfte neu geregelt und eine EU-weit einheitliche Konsignationslagerregelung eingeführt worden. Zum 1.7.2021 wurden in Umsetzung der sog. E-Commerce-Richtlinie eine Neuregelung für innergemeinschaftliche Fernverkäufe und ein besonderes Besteuerungsverfahren (sog. OSS-Verfahren) eingeführt.

Das Seminar bietet Ihnen einen Überblick über die Beratungsbrennpunkte grenzüberschreitend tätiger Mandanten. Es werden Sachverhalte besprochen und praxisnahe Lösungswege im Sinne der Best Practice aufgezeigt. Dabei werden selbstverständlich auch aktuelle Gerichtsentscheidungen und die Verlautbarungen der Finanzverwaltung berücksichtigt.

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