Aufzeichnung
Aufzeichnung: Steuerermäßigung für energetische Wohngebäudesanierung nach § 35c EStG - Den steigenden Energiepreisen trotzen
Seit 2020 besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, eine
neue beachtliche Steuerermäßigung nach § 35c EStG in Anspruch zu
nehmen. Unter den Voraussetzungen des § 35c EStG wird die
energetische Wohngebäudesanierung gefördert. Insgesamt können 20 %
der Gesamtaufwendungen (!) für bestimmte Sanierungsmaßnahmen
steuermindernd berücksichtigt
werden. Eine Steuerermäßigung kann u. a. für Dach-
oder Fassadensanierungen, die Erneuerung der
Heizungsanlage oder auch für den Austausch von Fenstern in Anspruch
genommen werden. Dies ist in Anbetracht der immer weiter steigenden
Energiepreise eine erstklassige
Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und diese in der
Folge mit einer Steuerermäßigung zu begünstigen. Hierbei gilt es aus
Sicht der Beraterschaft, die einzelnen Voraussetzungen des § 35c EStG
im Auge zu behalten und einen Überblick über die weiteren
Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der Steuerermäßigung zu
wahren.
Ziel des Seminares / Skriptes ist ein rechtssicherer Umgang mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Sie sollen in der Lage sein, Ihre Mandanten bestmöglich über die steuerlichen Vorteile für kostspielige Sanierungsmaßnahmen zu beraten. Nützliche Hinweise zu den veröffentlichten Verwaltungsanweisungen, Verordnungen und Musterbescheinigungen runden dieses Seminar ab.
Ziel des Seminares / Skriptes ist ein rechtssicherer Umgang mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Sie sollen in der Lage sein, Ihre Mandanten bestmöglich über die steuerlichen Vorteile für kostspielige Sanierungsmaßnahmen zu beraten. Nützliche Hinweise zu den veröffentlichten Verwaltungsanweisungen, Verordnungen und Musterbescheinigungen runden dieses Seminar ab.
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der ersten Seite der Seminarunterlage.