Aufzeichnung

Aufzeichnung: Pensionszusagen als Insolvenzantragsrisiko – zur bilanziellen Überschuldung von Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen

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Waren in der Vergangenheit  Pensionszusagen als  Altersvorsorge in mittelständischen Betrieben gerade für GmbH-Geschäftsführer und Führungspersonal sowohl ein gern gelebtes  „Steuersparmodell“ als auch eine indirekte Entlohnung, so werden diese Modelle heute für die Unternehmen möglicherweise zu insolvenzrechtlichen Risiken.

Die regulativen Rahmenbedingungen, speziell die des Handelsrechts, haben sich in den letzten Jahren deutlich geändert – nicht zuletzt durch das im Jahre 2009 erlassene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz  (BilMoG), wo Rückstellungswerte in Steuer- und Handelsbilanz differenziert  bewertet werden müssen! Durch verschiedene Wertansätze im Zinsbereich führt  dies in der Regel zu einer deutlichen Erhöhung der Rückstellungen in der Handelsbilanz, was wiederum unmittelbar zulasten des in der Handelsbilanz ausgewiesenen Eigenkapitals geht.

Auch eine generelle Veränderung der  Märkte, Verkleinerung der Unternehmen und  veränderte Strukturen haben darüber  hinaus zu veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geführt. So haben viele der mittelständischen Betriebe, bei denen eine Pensionszusage für die Geschäftsleitung zugesagt war, heute nicht mehr die Ertragskraft, um zum Beispiel eine Pensionsverpflichtung ohne Rückdeckungsversicherung regelmäßig bedienen zu können.

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Einzelpreis 80,00 €