Nach den Corona-Soforthilfen, der Überbrückungshilfe I und II, sowie den November- und Dezemberhilfen aus 2020 hat die Bundesregierung für 2021 das Hilfsprogramm der Überbrückungshilfe III beschlossen. Dieses soll die Unternehmen durch die erste Jahreshälfte 2021 begleiten und die Mittel zur Verfügung stellen, die notwendig sind um die Unternehmen aus der Krise zu führen. Dabei ist zu beachten, dass das Hilfsprogramm deutlich flexibler aufgebaut ist, als noch die Hilfsprogramme in 2020. Sowohl Elemente aus den Überbrückungshilfen, als auch aus den November- und Dezemberhilfen lassen sich hier finden. Zudem sieht das Programm eine Neustarthilfe für Soloselbständige vor, die erstmalig eine Fixkostenpauschale auch für solche Soloselbständigen zulässt, die ansonsten wenig bzw. keine Fixkosten im Rahmen der Überbrückungshilfen geltend machen konnten. Im Rahmen des Seminars werden die Antragsvoraussetzungen der einzelnen Hilfen aufgezeigt und auf die Unterschiede und Besonderheiten der Fördermöglichkeiten eingegangen. Teilnehmer des Seminars sind damit für die Beantragung der Hilfen bestens vorbereitet und können ihre Mandanten auf dem Weg raus aus der Krise rechtssicher begleiten.
Termine:
26.01.2021, 10:00 - 11:30 Uhr, Webinar
02.02.2021, 14:00 - 15:30 Uhr, Webinar
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I. Überbrückungshilfe III
1. Antragsberechtigung zur Überbrückungshilfe III
2. Förderung von geschlossenen Unternehmen in 2021
3. Wie hoch ist die Förderung?
II. Neustarthilfe
1. Wer kann die Neustarthilfe beantragen?
2. Berechnungen zur Neustarthilfe