Zu Beginn des Jahres 2021 sind die steuergesetzlichen Neuerungen, die für die Veranlagungen 2020 beachtlich sind, in die Praxis umzusetzen. Des Weiteren muss sich der Steuerberater intensiv mit den Änderungen beschäftigen, die ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten werden. Quer durch alle Steuerarten werden die Dozenten die beratungsrelevanten Neuregelungen aufgreifen und darstellen, sowie unmittelbar in die Beratungspraxis umsetzbare Hinweise und Tipps zu den einzelnen Beratungsfeldern geben. Das bestens eingeführte Seminar „Steuerrechtsupdate“ gibt dem Steuerberater die Möglichkeit, sich unmittelbar zu Jahresbeginn auf den neuesten Rechtsstand zu bringen. Dies geschieht in gewohnter Form: kurz, prägnant und praxisgerecht. Eine ausführliche Arbeitsunterlage ist obligatorisch. Der Seminarinhalt wird selbstverständlich an die aktuelle gesetzgeberische Situation angepasst.
Termine:
19.01.2021, 14:30 - 18:00 Uhr, Webinar
27.01.2021, 09:00 - 12:30 Uhr, Webinar
28.01.2021, 09:00 - 12:30 Uhr, Webinar
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1. Steuergesetzgebung und Steuerplanung zum Jahreswechsel 2020/2021
2. Hinweise für Mitunternehmer, Einzelunternehmen und Freiberufler
3. Besteuerung von Kapitalgesellschaften und ihrer Gesellschafter
4. Arbeitnehmerbesteuerung
5. Gestaltungen bei den privaten Einkünften
6. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Handwerkerrechnungen
7. Praxisrelevantes zur Umsatzsteuer
8. Einzelfragen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie zum Verfahrensrecht und weiteren Steuerarten