Die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (SARS-CoV-2) sind bei vielen Unternehmen deutlich spürbar und haben bei den betroffenen Unternehmen auch Folgen für die Rechnungslegung. Sie führen u.a. dazu, dass außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen bzw. Rückstellungen gebildet werden. Im Jahresabschluss zum 31.12.2019 konnten die Risiken, die sich aus dem Corona-Virus für die betroffenen Unternehmen ergeben, in der Regel noch nicht berücksichtigt werden, da es sich bei dem Corona-Virus um einen wertbegründenden Umstand handelt, der erst nach dem 31.12.2019 eingetreten ist.
Ausgehend von den handelsrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften werden im Seminar schwerpunktmäßig die speziellen steuerlichen Ansatz-, Bewertungs- und Wahlrechtsvorbehalte erörtert mit dem besonderen Augenmerk auf die durch die Pandemie entstandenen Problematiken. Diese Überlegungen sollen aufzeigen, dass Wertansätze in der Handelsbilanz regelmäßig nicht mit den Wertansätzen in einer separat aufzustellenden Steuerbilanz kongruent sind. Da keine Pflicht zur Erstellung einer Steuerbilanz existiert, dienen diese Erkenntnisse dazu eine zutreffende Überleitungsrechnung aufzubauen. Auch die im Rahmen des Projektes E-Bilanz an die Finanzverwaltung zu übermittelnden Datensätze folgen dieser Denkweise.
Im Einzelnen werden anhand von konkreten Fallbeispielen Ansatz und Bewertung von Anlage- und Umlaufvermögen und Schulden besprochen. Während beispielsweise der in der Zukunft liegende voraussichtliche Erfüllungsbetrag einer Rückstellung handelsrechtlich mit einem marktgängigen Durchschnittszinssatz abgezinst wird, verlangt das Steuerrecht eine Abzinsung des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages zu den Wertverhältnissen des aktuellen Bilanzstichtages - ggf. gepaart mit einer ratierlichen Ansammlung der Aufwandsbeträge.
Die Erörterung und Problematisierung der einzelnen Bilanzpositionen lehnt sich dem handelsrechtlichen Gliederungsschema einer aufzustellenden Schlussbilanz (§ 266 HGB) an. Aktuelle Gesetzesänderungen, neue Rechtsprechungsgrundsätze und diesbezügliche Verlautbarungen der Finanzverwaltung werden beachtet.
Aussagen zu den außerbilanziellen Hinzu- und Abrechnungen, die den Steuerbilanzgewinn zum steuerlichen Gewinn fortschreiben, runden das Seminar ab.
Termine
10.03.2021, 14:00 - 17:30 Uhr, Webinar
23.03.2021, 09:00 - 12:30 Uhr, Webinar
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