Für viele Mandanten stellt die Vermögensübergabe im Familienverbund ein wichtiges Thema dar mit dem sie sich oftmals zuerst an ihren steuerlichen Berater wenden. Die Vermögensübertragungen unter Angehörigen ist damit für den Berater ein wichtiges, aber auch komplexes Beratungsfeld, bei dem die haftungsrechtlichen Fallstricke wegen der oftmals erheblichen stillen Reserven im zu übertragenden Vermögen besonders risikobehaftet sind. Im dem Seminar werden die erbschaftsteuerlichen Übertragungsmöglichkeiten von Vermögen im Familienverbund aufgezeigt und Gestaltungshinweise zur möglichst steuerneutralen Übertragung gegeben. Dabei wird auch auf besonders zu beachtende Fallstricke hingewiesen. Abschließend werden zudem die angrenzenden Rechtsgebiete beleuchtet um dem Berater einen umfassenden Überblick über das zu bearbeitende Themenfeld zu garantieren.
Termine:
08.06.2022, 09:30 - 17:00 Uhr, Kongress Dortmund GmdH, Dortmund
13.06.2022, 09:30 - 17:00 Uhr, Hotel Waldesrand, Herford
Referent:
Dipl.-Fw. (FH) Stefan Dickmann, Steuerberater
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I. Übertragung von betrieblichem Vermögen
1. Das begünstigte Vermögen
1.1. Abgrenzung zum nicht begünstigten Vermögen
1.2. Verwaltungsvermögen und Verwaltungsvermögenstest
1.3. Verschonungsabschlag und Vollverschonung von Betriebsvermögen
1.4. Verschonung von Familienunternehmen
1.5. Umgang mit der Reinvestitionsklausel
1.6. Großerwerbe
2. Bewertung von betrieblichem Vermögen
3. Besonderheiten bei der Übertragung von betrieblichem Vermögen
II. Immobilienübertragung
1. Steuerbegünstigte Übertragungen
1.1. Immobilienübertragung auf den Ehegatten
1.2. Immobilienübertragung auf Kinder
1.3. Übertragung von Mietwohngrundstücken
2. Die Immobilienbewertung
3. Besonderheiten bei der Übertragung von Immobilienvermögen
III. Sonstiges Vermögen übertragen
IV. Besondere Übertragungswege
1. Nießbrauchgestaltungen
2. Rückfallklauseln und Widerrufsvorbehalte
3. Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen
4. Der Zugewinnausgleich und die Güterstandsschaukel
V. Grunderwerbsteuer und andere Steuerarten